1. Allgemeine Grundsätze / Geltungsbereich
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen der G. Halmschlager GmbH ("GH Paper Technology Consulting" im Folgenden „Auftragnehmer“) und denjenigen Personen, die die Beratungsleistungen der GH Paper Technology Consulting in Anspruch nehmen (im Folgenden "Auftraggeber"), zusammen im Folgenden "Parteien", gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, also auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Substitution
2.1 Die Parteien vereinbaren den Umfang der von GH Paper Technology Consulting zu erbringenden Beratungsleistung in jedem Einzelfall.
2.2 Schriftliche Ergebnisse der von GH Paper Technology Consulting erbrachten Leistungen (nachfolgend "Berichte") sind ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt. Keine andere Person oder Organisation ist berechtigt, einen solchen Bericht zu verwenden, es sei denn, GH Paper Technology Consulting hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.3 Alle Informationen in solchen Berichten sind vertraulich. Der Empfänger darf die in dem Bericht enthaltenen Informationen an die Geschäftsführung, leitende Angestellte, Mitarbeiter innerhalb der Organisation des Empfängers oder andere Berater weitergeben, sofern er diese Personen über die Vertraulichkeit dieser Berichte informiert und deren Einhaltung sicherstellt. Jede andere Verwendung solcher Berichte ist strengstens untersagt.
2.4 GH Paper Technology Consulting ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen zu beauftragen.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Kunde sorgt dafür, dass GH Paper Technology Consulting auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Beratungsleistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und dass GH Paper Technology Consulting von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erhält, die für die Ausführung der Beratungsleistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Erbringung der Leistung durch GH Paper Technology Consulting bekannt werden.
3.2 Der Auftraggeber wird GH Paper Technology Consulting auch über bereits durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch in anderen Fachgebieten - umfassend informieren.
4. Geistiges Eigentum
4.1 Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von GH Paper Technology Consulting und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken verbleiben bei GH Paper Technology Consulting. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von GH Paper Technology Consulting zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung solcher Werke führt in keinem Fall zu einer Haftung von GH Paper Technology Consulting gegenüber Dritten.
5. Entschädigung und Garantie
5.1 Nichts in den Berichten von GH Paper Technology Consulting ist als Versprechen oder Vorhersage zukünftiger Ergebnisse oder Ereignisse zu verstehen. Die Berichte werden von GH Paper Technology Consulting auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren und zugänglichen Informationen erstellt, ohne dass eine Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Berichte besteht. Die Berichte beruhen teilweise auf Informationen und Fakten, die außerhalb der Kontrolle von GH Paper Technology Consulting liegen. Schätzungen, Zahlen und Abbildungen sind freibleibend und können in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern von den beschriebenen abweichen.
5.2 GH Paper Technology Consulting haftet dem Auftraggeber für Schäden - mit Ausnahme von Personenschäden - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch von GH Paper Technology Consulting eingeschaltete Dritte verursacht werden. Die Haftung von GH Paper Technology Consulting für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie allgemein für nicht vorhersehbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
5.3 In jedem Fall ist die Haftung von GH Paper Technology Consulting auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung beschränkt.
5.4 Schadenersatzansprüche können vom Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, Gewährleistungsansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
5.5 Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hat der Kunde in jedem Fall alle Tatsachen zu beweisen, auf die er seinen Anspruch stützt, insbesondere, dass der Schaden auf ein Verschulden von GH Paper Technology Consulting zurückzuführen ist.
6. Honorar und Rechnungsstellung
6.1 GH Paper Technology Consulting hat Anspruch auf ein zwischen den Parteien vereinbartes Honorar. GH Paper Technology Consulting ist berechtigt, Zwischenrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen. Das Honorar ist mit Rechnungsstellung durch GH Paper Technology Consulting fällig.
6.2 Entstandene Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind vom Kunden gegen Vorlage einer Rechnung der GH Paper Technology Consulting zusätzlich zu erstatten.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar; es gilt die ausschließliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Krems.